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Darf ich mit Autogas in Tiefgaragen parken?

Darf ich in Tiefgaragen mit Autogas parken?

In Deutschland dürfen Sie in allen öffentlichen Tiefgaragen mit Flüssiggas betriebenen Kraftfahrzeugen parken. Zwischen 1989 und 2004 wurden die Verbote nach und nach in allen Bundesländern aufgehoben. Gelegentlich noch zu anzutreffende alte Verbotsschilder sind nicht mehr gültig. Für nähere Information siehe auch bei www.autogastanken.de.

Bereits mit der Muster-Garagenverordnung vom März 1988, einer gemeinsamen bauordnungsrechtlichen Grundlage für die einzelnen Bundesländer, wurde das Abstellen von Kraftfahrzeugen, die mit Flüssiggas betrieben werden, ohne Einschränkung auch in Tiefgaragen zugelassen. Diese Regelung trägt dem Sicherheitsstandard der Autogastechnik Rechnung und wurde zwischenzeitlich in allen Bundesländern in Landesrecht umgesetzt. Leider verwirren aber noch alte Verbotsschilder.

Diese Regelung wird nochmals durch neuerliche Untersuchungen bestätigt. So wurde in einer TNO Studie in den Niederlande das Gefährdungspotential von Flüssiggasfahrzeugen und Benzinfahrzeugen in Tiefgaragen analysiert, mit dem Ergebnis, dass das Gefährdungspotential von Flüssiggasfahrzeugen niedriger eingestuft wird als das von Benzinfahrzeugen.

Leider wird das Thema immer wieder aus Unkenntnis der Sachlage missverständlich interpretiert, so dass sich an einer Vielzahl öffentlicher Garagen noch die alten Verbotsschilder befinden, die das Abstellen „druckgasbetriebener Fahrzeuge“ verbieten. Diese Verbotsschilder entsprechen nicht mehr den aktuellen Regelungen (s. auch Tabelle). Um den Einsatz von umweltfreundlichen Fahrzeugen nicht unnötig zu erschweren, hat hierüber z. B. die Stadt München auch schon gezielt die Öffentlichkeit informiert und darauf hingewiesen, dass diese Schilder entfernt werden sollten (Informationen teilweise von wikipedia.de).

 

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